Donnerstag, 23.02.2012
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NmC gibt eine Geburtstagsparty für das Grundgesetz

Das Grundgesetz feiert am kommenden Samstag seinen 60. Geburtstag. In dieser Zeit war es eine gute Grundlage, eine tragfähige Demokratie in Deutschland zu entwickeln. Ein guter Anlass für ein fröhliches Fest, meint Nordbahngemeinden mit Courage. Deshalb lädt der Verein alle, die diese Ansicht teilen,  jeden Alters und jeder Herkunft aus allen Nordbahngemeinden am 23. Mai 2009 um 14 Uhr zum bunten Fahrradkorso vom S-Bahnhof Hohen Neuendorf (Schönfließer Straße) zur Havelbaude (Goethestraße 41B, Hohen Neuendorf, Niederheide) ein.

Unterwegs sorgt El Chinchinero Pato Soto, ein Straßenmusikant,  für unterhaltsame Einlagen. Halten wird der Umzug am Wildbergplatz (gegenüber Kaufland) um ca. 14.15 Uhr, am Friedhof (Ecke Birkenwerderstraße) ca. 14.30 Uhr und am Fußballplatz in der Niederheide ca. 14.45 Uhr, damit noch viele Interessierte dazustoßen können. Ab 15 Uhr ist an der Havelbaude für Essen, Trinken und Unterhaltung gesorgt. Spielen, Kreatives, Talk, Überraschungen und viel Musik stehen im Mittelpunkt. Mit dabei sind Clown Pepino, Chinchinero Pato Soto mit Maik Reif am Saxo, DJ Sven, Kreatango, Choreografiestudio Birkenwerder und natürlich das Grundgesetz.

Mit diesem Fest will NmC daran erinnern, dass Frieden, Freiheit, Achtung der Menschenwürde und Gleichheit keine Selbstverständlichkeit sind. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert diese und viele andere Rechte für Alle. Gleichzeitig schützt es vor staatlicher Willkür. Wenn auch die Intension des Grundgesetzes nicht in allen Teilen der Gesellschaft schon zur alltäglichen Erfahrung geworden ist: Die Demokratie lebt – und zwar vom Mitmachen und das nicht nur bei Wahlen!
aden sie hier das Flugblatt herunter:

Hinweis zum Hausrecht:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. ( §6 Abs.1 VersammlG)



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